Unter gewissen Voraussetzungen (ausreichende Belüftung, Schutz durch genügend hohe Seitenwände, etc.) gestattet die Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (VMSV) in Abweichung zu den zivilen Vorschriften das Mitführen von Personen (AdA) auf den Ladebrücken von Militärfahrzeugen.
Die Armee hat mit der neusten Fahrzeuggeneration auch Militärfahrzeuge mit Hebebühnen beschafft. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Personentransporten mit diesen Fahrzeugen Unfallrisiken bestehen. Das Hochklappen und Schliessen der Hebebühnen birgt die Gefahr von eingeklemmten Körperteilen von mitgeführten Personen. Nach Verkehrsunfallereignissen könnten beschädigte oder geschlossene Hebebühnen zudem die Bergung von auf der Ladefläche mitgeführten Personen behindern oder zumindest verzögern.
Aus Gründen der Unfallprävention hat die Eidgenössische Fahrzeugkontrolle (EFKO) gestützt auf Artikel 62 der VMSV verfügt:
Der Personentransport auf Ladebrücken von Militärfahrzeugen mit Hebebühne ist verboten
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