Im Übergang, d.h. bis 31.12.08 leisten AdA, die ihre RS vor dem 31.12.03 absolviert haben,
bis zum vollendeten 34. Altersjahr folgende Diensttage:
| Sdt, Gfr, Obgfr |
130 Tage ADF |
| Uof |
160 Tage ADF |
| Höh Uof, Sub Of |
200 Tage ADF |
Sdt und Uof mit den Jahrgängen 1965 - 69 werden ab 01.01.04 zu keinen Dienstleistungen mehr aufgeboten; freiwillige Dienstleistungen sind weiterhin möglich.
Sdt und Uof des Jahrgangs 1970 haben 2004 ADF zu leisten, sofern sie ihre Gesamtdienstleistungspflicht nach Übergangsrecht noch nicht erfüllt haben. 2005 ist dieser Jahrgang jedoch nicht mehr aufzubieten
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