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Kennzeichnung der Motorfahrzeuge
 

Sämtliche Fahrzeuge (Motorfahrzeuge, Maschinen und Anhänger), die im Eigentum des Bundes,
gemietet oder requiriert sind und durch die Truppe geführt werden, sind grundsätzlich mit
Kennzeichnungen zu beschriften, die sie einer Formation bis Stufe Einheit zuordnen lassen.
Davon sind Fahrzeuge ausgenommen, die während höchstens zwei Tagen der Truppe abgegeben
werden.

Die Kennzeichnung umfasst drei oder zwei Grossbuchstaben, die durch eine bis drei allenfalls
kleinere Zahlen ergänzt werden können.
 
 
Pos.
Bedeutung bei Truppen in Brigaden und Territorialregionen Bedeutung bei Führungsstäben und Truppen in Lehrverbänden
   
1
Brigade, Territorialregion, Task Force Führungsstäbe, Unterscheidung zwischen
Lehrverbänden des Heeres und der Luftwaffe
 
2
Bataillon/Abteilung Lehrverband, Flugplatzkommando,
Kompetenzzentrum, den Führungsstäben
unterstellte Dienste/Truppen
 
3
Einheit:
0
=
Stabseinheit/Feuerleitbatterie,
1-
=
Einheiten gem Nummerierung,
9
=
Logistik- bzw. Dienst-
Einheit/Technische Kompanie
Schule, Lehrgang, Bataillon/Abteilung,
Kommando, Kompetenzzentrum,
selbständige Einheit, Spiel, Gericht, Labor
 
4
ev. Zug bzw. Detachement Einheit:
0
=
Stabseinheit/Feuerleitbatterie,
1-
=
Einheiten gem Nummerierung,
9
=
Logistik- bzw. Dienst-
Einheit/Technische Kompanie
 
5
  ev. Zug, Klassen, Detachement
 
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