Die Weiterausbildung, die künftig nach bestandener Fahrprüfung absolviert werden muss, beansprucht zwei Tage und dürfte für die Neulenker Kosten im Umfang von acht Fahrlehrer-Stunden nach sich ziehen.
Ab dem 1. Dezember 2005 (und nicht ab dem 1. Januar 2006) gilt es ernst mit dem in der letzten Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) beschlossenen Führerausweis auf Probe. Wer ab diesem Tag erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorien A (Motorräder) oder B (Personenwagen) stellt, muss nach bestandener Prüfung die vorgeschriebene Weiterausbildung absolvieren, bevor der Ausweis unbefristet abgegeben wird. Ausserdem unterstehen die Neulenker während der dreijährigen Probezeit einem verschärften Sanktionsregime.
Der Gesetzgeber erhofft sich von den verschärften Bedingungen für den Erwerb des Führerausweises einen Beitrag zur Reduktion von Verkehrsunfällen, die durch jugendliche Neulenker verursacht werden. Der Bundesrat hat jetzt die für die Umsetzung in den Kantonen notwendigen Ausführungsbestimmungen verabschiedet (vgl. AR 32/2004).
Bei der Weiterausbildung sollen die Kursteilnehmer nicht lernen, wie man Grenzsituationen mit bestimmten Fahrtechniken bewältigen kann, sondern wie man sie von vornherein vermeidet. Zudem soll das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiterentwickelt werden.
16 Stunden weiterbildung
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden, verteilt auf zwei Tage, und wird im Gruppenunterricht von speziell ausgebildeten Moderatoren betreut. Die Kursgebühr dürfte sich im Rahmen des Gegenwerts von acht Fahrstunden bei einem Fahrlehrer bewegen, wie das Verkehrsdepartement (Uvek) mitteilt.
Am ersten Kurstag, der innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb des Führerausweises besucht werden muss, werden das Bewusstsein der Kursteilnehmer für die eigenen Fähigkeiten und der Umgang mit Risiken thematisiert.
Am zweiten Kurstag absolvieren die Kursteilnehmer eine so genannte Feedbackfahrt, auf der sie vom Moderator und weiteren Kursteilnehmern begleitet werden. Im Anschluss daran geben die mitfahrenden Teilnehmer dem Fahrzeugführer Rückmeldungen zum Fahrstil. Dadurch soll die Bereitschaft erhöht werden, die Fremd- und Selbsteinschätzung in Einklang zu bringen.
Wer die Weiterausbildung innerhalb der vorgeschriebenen drei Jahre nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Personen, die danach Motorfahrzeuge führen wollen, müssen wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen. Wer schliesslich nach dem Ablauf des Führerausweises auf Probe und ohne absolvierte Weiterausbildung ein Motorfahrzeug führt, wird wegen Fahrens ohne Führerausweis bestraft |